Seit 2006 ist jeder Unternehmer/Fahrzeughalter mit Fahrzeugen die gewerblich genutzt werden und einen digitalen Tachographen verbaut haben, gesetzlich verpflichtet, den digitalen Tachographen und die EU Fahrerkarte in regelmäßigen Abständen auszulesen und die Daten gesetzeskonform zu archivieren. Dieser Verpflichtung kommt man nach, indem man den Tacho manuell im Fahrzeug mit einem sog. Download Key ausliest und die Daten anschließend in eine Archivierungssoftware überträgt oder diesen Prozess vollautomatisch mit unserer Lösung TachoLive abbildet. Das Gleiche gilt auch für die Fahrerkarte. Die auf der Karte gespeicherten Daten sind vom Unternehmer spätestens alle 28 Tage zu sichern.
Des weiteren müssen seit dem 15. Juni 2019 alle neu zugelassene Nutzfahrzeuge ab 3,5 t, die zur gewerblichen Güterbeförderung genutzt werden mit dem neuen Smart Tacho ausgestattet sein, das schreibt die EU-Verordnung Nr. 165/2014 vor. Auch hier gelten die entsprechenden Fristen für das Auslesen.