Antragstart 2025 noch ungewiß
In Anbetracht der politischen Entwicklungen der letzten Wochen kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine konkrete Aussage zum Starttermin des Förderprogramms „Umweltschutz und Sicherheit“ des BALM erfolgen.
Die entsprechenden Vorbereitungen sind getroffen, abzuwarten ist die haushalterische Bestätigung. Das BALM wird die Antragsformulare vorab mit einem Vorlauf von zwei Wochen in bewährter Weise im eService-Portal zur Verfügung stellen. Das BALM wird Sie auf der Homepage und im eService-Portal über etwaige Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Quelle: www.balm.de
Großartige Neuigkeiten im Bereich De-minimis! Die BALM (ehemals Bundesamt für Güterverkehr) hat beschlossen, das erfolgreiche De-minimis Förderprogramm nun in das erweiterte Förderprogramm für Umweltschutz und Sicherheit zu integrieren. Diese Entwicklung eröffnet spannende Möglichkeiten. Trotz dieser erfreulichen Erweiterung bleiben die Rahmenbedingungen glücklicherweise weitgehend unverändert. Hier sind die wichtigsten Informationen, die Sie unbedingt wissen sollten:
Antragsfrist
Die Antragsfrist für die Förderperiode startete in den letzten Jahren immer Anfang Januar, mit einer Ausnahme im Jahr 2024, hier startete die Förderperiode nur für kurze Zeit am 05. Februar. In der Regel endet die Antragsfrist im September, Ausnahme war hier wieder das Jahr 2025. Sobald und die genauen Daten vorliegen, werden wir Sie hier darüber informieren.
Was wird gefördert
Auszug der BALM: Maßnahme zur Effizienzsteigerung wie Telematiksysteme, Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachografen
Wer ist zuwendungsberechtigt?
Unternehmen mit Durchführung von Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 Güterkraftverkehrsgesetz zum Zeitpunkt der Antragstellung und Unternehmen als Halter oder Eigentümer von mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugen (zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 7.500 kg) mit Zulassung zum 01. Dezember 2023
Wie hoch ist die Förderung?
Für jedes Nutzfahrzeug, das die Förderkriterien erfüllte, konnten bis im Jahr 2024 bis zu 2.000 Euro pro Fahrzeug und bis zu maximal 33.000 Euro pro Unternehmen in Anspruch genommen werden. Die maximale Förderung betrug 80 % der tatsächlichen Kosten, der gewählten Fördermaßnahmen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link auf der Internetseite der BALM