AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen SINOS GmbH – Stand 01.05.2025

§1 Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte und Verträge zwischen der SINOS GmbH und Unternehmen oder Vertragspartnern deren Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit Vertragsabschluss anerkennen.

2. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen regeln weiterhin den Verkauf und Lieferung von Hardware, insbesondere GPS-Hardware, Zubehör, Ersatzteile, sowie die Lieferung und Bereitstellung von M2M SIM-Karten. Sämtliche Kaufverträge zwischen der SINOS GmbH und dem Käufer kommen ausschließlich unter Einbeziehung nachfolgender Allgemeiner Geschäfts- Bedingungen zustande.

3. Eigene Geschäftsbedingungen des Käufers oder Auftraggebers wird an dieser Stelle ausdrücklich widersprochen, auch für Geschäfte in der Zukunft. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer oder Auftraggeber in einem Bestätigungsschreiben auf abweichende eigene Bedingungen Bezug nimmt.

4. Abweichende Bedingungen sind nur bindend, wenn sie von der SINOS GmbH schriftlich bestätigt wurden. Diese Bedingungen gelten ausschließlich für das Geschäft, für das sie vereinbart wurden.

§2 Leistungsumfang

1. Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Nutzung der SINOS Software, zwischen dem Käufer und der SINOS GmbH, Puricellistraße 34, DE-93049 Regensburg als Betreiber der SINOS Telematik Cloud Plattform (im nachfolgenden als „SINOS“ bezeichnet).

2. Ein Vertrag kommt aufgrund eines schriftlichen Software Service- und Nutzungsvertrages zustande und nach Annahme v. SINOS, die spätestens durch Freischaltung der Services für den Käufer erfolgt, zustande.

3. Alle im Rahmen des Software Service- und Nutzungsvertrages erfassten Daten werden bis maximal 12 Monate in der SINOS Cloud gespeichert. Anschließend erfolgt eine automatische unwiderrufliche Löschung der gespeicherten Daten.

4. Sämtliche Nebenabreden oder sonstigen weiteren Vereinbarungen bedürfen für Ihre Gültigkeit zwingend der Schriftform.

§3 Leistungserbringung, Gewährleistung, Haftung

1. SINOS erbringt die im Rahmen des Software Service- und Nutzungsvertrages beschriebenen Leistungen.

2. Der Umfang der Leistungen ist abhängig von den gebuchten Software Modulen und deren im Software Service- und Nutzungsvertrag beschriebenen Funktionen.

3. Die Gewährleistung für Mängel beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Die Gewährleistung ist nicht übertragbar. Leistet SINOS oder ein Hersteller durch die von SINOS vertriebenen Produkte eine Garantie, die über diesen Zeitraum hinausgeht, so ist diese für den Umfang der Gewähr-leistung maßgebend. Diese Garantie wird in vollem Umfang an den Käufer bzw. Besteller weiter-gegeben.

4. SINOS liefert Endgeräte und Zubehör nach dem jeweiligen Stand der Technik und in der vom Hersteller angebotenen Form. Sie behält sich für den Käufer zumutbare Veränderungen, die den wesentlichen Inhalt der Leistungen unberührt lassen und insbesondere der Verbesserung der Funktionalität und dem technischen Fortschritt dienen, vor.

5. Die Funktionalität der gelieferten Hardware ist abhängig von einem ordnungsgemäßen Verbau und Anschluss der Hardware im Fahrzeug. SINOS stellt dafür eine detaillierte Einbauanleitung und Beschreibungen zur Verfügung. Nach Verbau ist eine Verbau Kontrolle mit dem SINOS Support zwingend erforderlich, inklusive Verwendung des zur Verfügung gestellten Einbauprotokolls. SINOS behält sich das Recht vor, bei nicht erfolgter Einbaukontrolle, den ggfls. entstandenen Mehraufwand zur Herstellung der ordnungsgemäßen Funktion in Rechnung zu stellen.

6. Dem Käufer ist bekannt, dass die zur Verfügung gestellte Software aufgrund der vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und der hohen Komplexität geringfügige Fehler aufweisen kann, die jedoch nicht den wesentlichen Leistungsumfang einschränkt. Weiterhin werden keinerlei Kompatibilitätszusagen getroffen.

7. Soweit keine zusätzlichen schriftlichen Regelungen getroffen wurden, leistet SINOS wie nachfolgend Gewährleistung:
– Die gebuchten Software Module entsprechen der Leistungsbeschreibung laut Vertrag
– Der Käufer hat Mängel unverzüglich nach Feststellung schriftlich und detailliert an folgende eMail Adresse zu melden: support@sinos.de
– SINOS behält sich vor, Mängel nach Wahl durch Nachbesserung, Austausch mit fehlerfreier Ware oder durch Anpassung der Leistung zu beseitigen. Falls SINOS Mängelbeseitigung durch Anpassung der Leistung vornimmt, wird SINOS den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang nicht in wesentlichen Umfang für den Käufer ändern. Der Käufer wird SINOS bei der Beseitigung soweit möglich im erforderlichen Umfang unterstützen.
– Eine Herabsetzung oder Aussetzung der vereinbarten Service- und Nutzungsgebühren aufgrund von fehlgeschlagenen Mängelbeseitigungen ist frühestens nach 3maligen Fehlversuchen in angemessener Zeit möglich.
– Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Schwere des Mangels. Defekte Hardware ist im Einzelnen kein schwerwiegender Mangel, da die Funktion des Gesamtsystems davon unberührt bleibt. Eine Herabsetzung der Service- und Nutzungsgebühren oder eine Rückabwicklung des Vertrages wird hiermit ausgeschlossen.
– Der Käufer ist nicht berechtigt, Mängel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und die dadurch entstandenen Kosten geltend zu machen. Ausgenommen ist die vorherige schriftliche Einverständniserklärung von SINOS.

8. Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, etwa für Montage oder Demontage oder wegen Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf die gelieferte Hardware/ Leistungen/ Software zurückzuführen sind, insbesondere auch für verlorene, beschädigte oder defekte Datenbestände, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Weitere Ansprüche des Käufers gegen die SINOS und deren Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.

9. SINOS haftet nicht für die Verfügbarkeit, Einschränkungen oder Qualität der Mobilfunk-kommunikation, des GPS-Empfangs und des Internets, die nicht zu den Dienstleistungen und der Verantwortung von SINOS gehören. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Endgerät außerhalb des Empfangs- und Sendebereiches der vom jeweiligen Mobilfunkanbieter betriebenen Funkstationen befindet. Auch können Leistungen durch atmosphärische Bedingungen, topographische Gegebenheiten oder durch Hindernisse wie Brücken, Tunnels und Gebäuden beeinträchtigt werden. Sollten Dienste oder deren teilweise Funktionalität nicht nutzbar sein, so stellt dies einen Fall höherer Gewalt dar, auf den SINOS keinen Einfluss hat und die SINOS von seiner Leistungspflicht befreit.

§4 Systembereitstellung und Systemzugang

1. Für den Portalzugang zur SINOS Cloud benötigt der Käufer einen beliebigen Internet-Zugang und einen von SINOS empfohlenen Internetbrowser.

2. Bei Vertragsbeginn wird vom Käufer ein administrativer Ansprechpartner persönlich benannt. Dieser erhält die vertraulichen Zugangsdaten wie Benutzername und Passwort mit Administrationsrechten. Diese Zugangsdaten sind nur dem Ansprechpartner bekannt. Insbesondere das bekannt gegebene Passwort ist vom administrativen Ansprechpartner unmittelbar nach Erstzugang aus Sicherheitsgründen zu ändern.

3. Der Käufer hat die Möglichkeit, weiteren Benutzern einen Portalzugang einzurichten. Die Anzahl der Benutzer ist abhängig vom abgeschlossenen Software Service- und Nutzungs-Vertrag. Die Vergabe weiterer Administrationsrechte ist möglich und erfolgt im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden.

4. Alle vom Käufer berechtigten Nutzer stellen durch sorgfältigen Umgang mit den Zugangsdaten sicher, dass unberechtigte Dritte keinerlei Kenntnis dieser Daten erlangen können.

5. Wird durch unsachgemäßen Umgang mit den Zugangsdaten des Käufers durch den Käufer unberechtigten Dritten der Zugang zum SINOS Portal ermöglicht und werden durch den unberechtigten, missbräuchlichen Zugang Kosten verursacht, haftet der Käufer für sämtliche innerhalb SINOS entstehenden Kosten.

6. Wird ein missbräuchlicher Zugang zum SINOS Portal unter Verwendung der Zugangsdaten vom Käufer festgestellt, wird er SINOS hierüber unverzüglich informieren. SINOS wird anschließend umgehend den Zugang zum SINOS Portal sperren und dem administrativen Ansprechpartner neue Zugangsdaten bereitstellen. SINOS ist berechtigt, die hierfür entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.

7. SINOS haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Nutzung des SINOS Portals entstehen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Soweit es sich bei dem Vertragspartner um ein Unternehmen im Sinne des §14 BGB oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts handelt, ist die Haftung auch für mittelbare oder Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, fehlende Einsparungen) ausgeschlossen. In diesem Fall gilt auch der Verlust oder die Beschädigung von Daten nicht als Sachbeschädigung und fällt nicht unter die möglichen Haftungsansprüche. Etwaige Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall durch die Höhe der zu zahlenden Software Service- und Nutzungsgebühren an SINOS begrenzt.

§ 5 Endgeräte und Datenkommunikation

1. Die von SINOS gelieferte GPS-Hardware wird mit einer integrierten M2M SIM-Karte geliefert, die die Kommunikation im GSM-Mobilfunknetz zwischen Endgerät und Portal herstellt. Diese SIM-Karte verbleibt während der gesamten Vertragslaufzeit im Eigentum von SINOS. Die Entnahme dieser SIM-Karte bzw. Zweckentfremdung ist dem Kunden während der gesamten Vertragslaufzeit untersagt.

2. Stellt der Kunde Missbrauch oder den Verlust dieser SIM-Karte fest, ist er verpflichtet, den Missbrauch oder Verlust unverzüglich bei SINOS anzuzeigen. SINOS wird sofort nach Meldung die Sperrung der SIM-Karte veranlassen, um weitern Missbrauch zu unterbinden. SINOS ist berechtigt, den daraus entstehenden Aufwand und zusätzlich entstandene Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

§6 Angebote

1. Angebote haben eine Gültigkeit von 3 Monaten und sind anschließend freibleibend. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
2. Mündliche Zusagen über besondere Leistungen, Funktionalitäten oder Produkteigenschaften sind erst bindend, wenn Sie von SINOS schriftlich bestätigt wurden.

3. Allgemeine Produktbeschreibungen, Zeichnungen, Muster, Abbildungen oder Leistungen unterliegen aufgrund der ständig fortschreitenden Entwicklung Änderungen. Alle Angaben sind nur verbindlich, sofern diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

4. SINOS behält sich die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen vor.

§7 Preise

1. Alle vereinbarten Preisen gelten in EURO und verstehen sich netto ab Sitz der SINOS GmbH in Regensburg. Hinzu kommen Versand- und Verpackungskosten sowie die zum Zeitpunkt der Leistung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Nachbestellungen gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise laut SINOS Preisliste. Eine Preisbindung für Nachbestellungen bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.

2. Bei Preis- und Kostenerhöhung zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung, z. B. durch Preiserhöhung v. Zulieferer oder durch extreme Kursschwankungen bei Einkauf von Waren außerhalb der EU, ist SINOS berechtigt eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen, soweit es sich um Handelsgeschäfte bzw. Geschäfte mit juristischen Personen oder Sondervermögen des öffentlichen Rechts handelt.

3. Die Gebühren des SINOS Software Service- und Nutzungsvertrages werden laut Vertrag und gültiger Preisliste dem Kunden quartalsweise im Voraus in Rechnung gestellt. Ein abweichender Abrechnungszyklus, z. B. monatlich oder jährlich muss schriftlich vereinbart werden.

4. Mit Einbau bzw. Inbetriebnahme der gelieferten Endgeräte beginnt die Berechnung der Software Service- und Nutzungsgebühren. Weiterhin beginnt die Berechnung des Software Service- und Nutzungsvertrages automatisch 4 Wochen nach Lieferung der Endgeräte und Aktivierung der SIM-Karte. Bei Installation von Server basierenden Software-Produkten beginnt die Berechnung nach erfolgreicher Installation beim Kunden.

5. SINOS ist berechtigt, die Vergütung von wiederkehrenden Software Service- und Nutzungs-gebühren erstmals nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit nach Vertragsbeginn und höchstens einmal im Jahr mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten angemessen zu erhöhen. Eine Preiserhöhung dient ausschließlich zum Ausgleich von Kostensteigerungen von Personal, Betriebskosten, Rechenzentrum und sonstigen Kosten, die für den Systembetrieb notwendig sind. Sobald sich die wiederkehrende Vergütung um mehr als 5 % erhöht, ist der Kunde berechtigt, mit einer Frist von sechs Wochen nach Zugang des Erhöhungsverlangens den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen.

Die Ankündigung einer Preisanpassung erfolgt per E-Mail an eine E-Mail-Adresse, die für die Vertragskommunikation vom Käufer zu benennen ist.

§8 Lieferung

1. Alle angegebenen Lieferungs- und Leistungsfristen verstehen sich als annähernd und unverbindlich, sofern keine schriftliche Garantie vereinbart wurde. Sie stehen ferner unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Eigenbelieferung durch Vorlieferanten bzw. Gerätehersteller.

2. Auftragsänderungen vom Kunden führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, sofern keine neue schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Dies gilt auch dann, wenn Änderungen wieder zurückgenommen wurden.

3. Lieferungen und Leistungsfristen verlängern sich im Falle höherer Gewalt und allen übrigen nicht von SINOS zu vertretenden Umständen (z. B. Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, Transportverzögerungen) um eine angemessene Frist.

4. Die Liefer- bzw. Leistungsfrist gilt gegenüber Unternehmern auch dann als erfüllt, wenn der Auftragsgegenstand nach Bekanntgabe der Fertigstellung bzw. Abholbereitschaft nicht unverzüglich, spätestens aber nach einer Woche abgerufen bzw. abgeholt wird. Verzögert sich die Lieferung oder Abnahme infolge von Umständen, die der Kunde bzw. Besteller zu vertreten hat, so werden ihm nach Ablauf von einer Woche ab Bekanntgabe der Fertigstellung bzw. Abholbereitschaft angerechnet, die bei SINOS oder Dritten entstehenden Lagerkosten in Rechnung gestellt. Im gleichen Zeitpunkt geht das Lagerrisiko auf den Kunden bzw. Besteller über. Bleibt der Kunde bzw. Besteller, soweit er Unternehmer ist, nach Bekanntgabe der Bereitstellung mit der Abnahme länger als 2 Wochen in Verzug, so ist SINOS nach vorheriger Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen nach ihrer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz anstelle der Leistung zu verlangen.

5. Der Kunde bzw. Besteller kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefer- bzw. Leistungstermins SINOS auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt SINOS in Verzug. Der Kunde bzw. Besteller kann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens verlangen. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Kunde bzw. Besteller berechtigt, durch eine schriftliche Erklärung gegenüber SINOS vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz anstelle der vereinbarten Leistung zu verlangen.

6. Schadensersatz kann der Kunde bzw. Besteller nur dann verlangen, wenn SINOS grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen ist. Die Haftung beschränkt sich auf höchstens 10% des Kaufpreises.

7. Sofern es sich bei dem Kunden bzw. Besteller um einen Unternehmer handelt, ist SINOS zu Teillieferungen berechtigt. Sie gelten als selbständige Lieferung und können auch als solche gesondert in Rechnung gestellt werden.

§9 Abnahme

1. Der Besteller bzw. Kunde ist verpflichtet, falls im Angebot aufgeführten Positionen storniert oder nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Angebotsannahme abgenommen werden, eine Stornogebühr in Höhe von 25% der jeweiligen Angebotsposition zu zahlen. Nach Ablauf einer dem Besteller bzw. Kunden gesetzten angemessenen Frist ist SINOS dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

2. Die von SINOS vertragsgemäß gelieferten, bereitgestellten und installierten Produkte sind vom Kunden unverzüglich zu testen. Ist die Funktionalität der Produkte im Wesentlichen vertragsgerecht, ist vom Kunden unverzüglich schriftlich die Abnahme zu erklären. Verweigert der Kunde bzw. Besteller die Abnahme, hat er SINOS unverzüglich, spätestens innerhalb 10 Werktagen nach Installation und Inbetriebnahme konkrete Mängel mit detaillierter Beschreibung schriftlich an den SINOS Support zu melden. Geht innerhalb der genannten Frist keine Abnahmeerklärung noch eine schriftliche Fehlermeldung bei SINOS ein, gilt das von SINOS gelieferte System als ordnungsgemäß abgenommen. Bei unwesentlichen Fehlern ist der Kunde bzw. Besteller nicht berechtigt die Abnahme zu verweigern.

§10 Fälligkeit und Zahlung

1. Ist der vereinbarte Kaufpreis nicht sofort, sondern auf Rechnung zahlbar, so ist der Rechnungsbetrag innerhalb 7 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Der Rechnungsbetrag muss spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. SINOS weist darauf hin, dass der Kunde auch ohne Mahnung bei Nichtzahlung oder bei Rücklastschriften fälliger Rechnungsbeträge gemäß § 286 Abs. 3 BGB spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät.

2. Als Zahlungsart gilt SEPA-Lastschriftverfahren als vereinbart. Der Kunde erteilt in Verbindung mit der Auftragserteilung ein entsprechendes SEPA-Lastschrift-Mandat. Dazu wird nachfolgendes vereinbart: Der Rechnungsbetrag wird fristgemäß zum auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt eingezogen. Der abgebuchte Betrag kann in Ausnahmefällen von dem in der Rechnung ausgewiesenen Betrag abweichen, wenn im Zeitraum zwischen Rechnungserstellung und Einzugsdatum dem Kunden Gutschriften oder Korrekturbelege erstellt wurden. Der abgebuchte Betrag kann weiterhin abweichen, wenn das erteilte SEPA-Mandat als Rahmenmandat für mehrere Vertragsverhältnisse erteilt wurde. Der Kunde erhält für jedes Vertragsverhältnis eine gesonderte Rechnung, jedoch werden alle betreffenden Rechnungen mit gleicher Fälligkeit als Gesamtbetrag eingezogen. Der Kunde ist verpflichtet für ausreichende Deckung auf dem im SEPA-Mandat genannten Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Rechnungsbeträge durch SINOS fristgemäß eingezogen werden können. SINOS ist berechtigt, Kosten bzw. Bankgebühren die aufgrund von Rücklastschriften wegen unzureichender Deckung entstehen, an den Kunden weiter zu berechnen.

3. Die Annahme von Schecks und Wechsel erfolgen nur nach besonderer Vereinbarung, in jedem Fall nur erfüllungshalber, d. h. die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Wechsel- oder Scheckbetrag dem Konto von SINOS unwiderruflich gutgeschrieben wurde.

4. Die Pflicht zur Zahlung der wiederkehrenden Software Service- und Nutzungsgebühren beginnt am
Tag der ersten Inbetriebnahme (Datentransfer zum SINOS Rechenzentrum) der gelieferten GPS/ Telematik Hardware, spätestens jedoch 4 Wochen nach Einrichtung und Übergabe/ Lieferung der GPS/Telematik Hardware an den Kunden.

5. Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist SINOS berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basissatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu fordern. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.

6. Schuldet der Kunde SINOS mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird zunächst bei Teilzahlung die jeweils ältere Schuld getilgt, sofern keine besondere Tilgungsbestimmung getroffen wurde.

7. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenen Verpflichtungen nicht oder nicht pünktlich nach, so wird die gesamte Restschuld – auch gestundete Forderungen – sofort fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Gleiches gilt, wenn SINOS Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich in Frage stellen.

8. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern die Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht ist gegenüber Unternehmen ausgeschlossen.

9. Veränderung der Gesellschaftsform, Inhaberschaft oder sonstiges, die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände, sowie Änderungen von Anschriften sind SINOS unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für Änderungen nach Faktura kann SINOS eine einmalige Bearbeitungsgebühr erheben. Ferner berechtigt der Kunde SINOS nach ihrer Wahl sofortige Zahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger oder gestundeter Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Geschäften zu verlangen, weitere Vertragsleistungen zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

10. SINOS behält sich das Recht vor, den Portalzugang des Kunden zu sperren, wenn der Kunde mit seinen monatlichen Service- und Nutzungsgebühren komplett oder teilweise länger als 30 Tage in Zahlungsverzug ist oder die Lastschrift für fällige Entgelte aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst oder zurückbelastet wird. Die Sperrung des Zugangs entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der bis zum Zeitpunkt der Sperrung angefallenen Gebühren, sowie der vollen Grundgebühr für den Monat, in dem die Sperrung erfolgt. Die Kosten für Sperrung und Entsperrung werden dem Kunden berechnet.

11. Die Rechnungen werden elektronisch per E-Mail an den Kunden versandt. Der Kunde hat bei Auftragserteilung ein E-Mail-Postfach für den Rechnungsversand zu benennen.

§11 Eigentumsvorbehalt

1. SINOS behält sich das Eigentum an allen gelieferten Endgeräten, Gegenständen und Software Lizenzen, sowie die Nutzungsrechte an der gelieferten Software bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Kunden entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgründen, vor. Bei wiederkehrenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldenforderung. Sofern SINOS Klage erhebt gemäß § 771 ZPO, ist der Kunde verpflichtet, SINOS von allen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten freizustellen, die SINOS nicht bei pfändbaren Dritten hereinholen kann.

2. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von SINOS in laufenden Rechnungen aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

3.Mit Abschluss des SINOS Software Service- und Nutzungsvertrages erhält der Kunde das zeitlich für die Dauer des jeweiligen Nutzungsvertrags beschränkte, nicht exklusive Recht, den Nutzern den Zugriff auf die in der SINOS Cloud verwendete Software und Datenbank über öffentliche Datennetze zu ermöglichen. Der Leistungsumfang ist abhängig von den gebuchten Software Modulen laut Beschreibung.

4. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder zu erwartende Zahlungseinstellung ist SINOS berechtigt, Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber Dritter zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. SINOS ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen diese aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.

5. Bei einem Rücknahmerecht gemäß vorstehendem Absatz ist SINOS berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeiter von SINOS den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.

6. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

7. Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen, auch bei Wechsel- oder Scheck, ist der Firmensitz von SINOS.

2. Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten Regensburg.

3. Dies gilt aus, wenn der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begründet oder der Wohnsitz des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§13 Schutzrechte Dritter

Der Kunde verpflichtet sich SINOS von Schutzrechtsberührungen Dritter hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Software, Softwareteile und Lizenzen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und SINOS auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. SINOS ist berechtigt aufgrund von Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Änderungen der Software, Softwareteile und Lizenzen auf eigene Kosten durchzuführen.

§ 14 Datenschutz

1. SINOS erhebt die Daten des Kunden zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten, sowie zum Zwecke der Direktwerbung. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrages erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1b DSGVO.

2. Soweit keine gesetzlichen Vorschriften die weitere Verwendung, insbesondere die Aufbewahrung der Daten vorschreiben oder die ausdrückliche Erlaubnis durch Gesetz oder Einwilligung vorliegt, werden gespeicherte Daten zum Ende des Vertragsverhältnisses automatisch gelöscht.

3. SINOS verpflichtet sich, dass alle Mitarbeiter und Personen die mit der Vertragsabwicklung betraut werden, die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen nach Vorgabe der DSGVO einhalten. SINOS weist darauf hin, dass es bei Online Bestellungen aufgrund der Struktur des Internets durch andere Personen zu Verletzungen des Datenschutzes kommen kann, auf die SINOS keinen Einfluss hat, so dass eine Haftung von SINOS für solche Verstöße nicht besteht.

4. Sofern ein Download von Informationen aus dem Online Angebot erfolgt, dürfen diese Informationen nur selbst genutzt werden. Eine weitere darüberhinausgehende Verwendung, insbesondere der Vertrieb dieser Inhalte ist unzulässig. Sämtliche Angaben und Informationen des Online Angebotes sind unverbindlich, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

5. Sofern Inhalte der Internetseiten durch Rechte Dritter geschützt sind, erfolgt die Verwendung der betreffenden Inhalte unter Ausschluss jeglicher Haftung durch SINOS. Es obliegt in der Verantwortung des Kunden, sich jeweils zu vergewissern, ob fremde Daten schutzfrei sind.

6. Sofern Weiterleitungen (Links) auf andere Seiten angeboten werden, ist SINOS für deren Inhalt weder verantwortlich, noch wird eine Haftung jeglicher Art übernommen.

7. SINOS ist berechtigt Daten des Kunden zu anonymisieren, um diese für eigene Zwecke zu verarbeiten oder in anonymisierter Form zu übermitteln.

8. Der Kunde hat das Recht, der Verwendung von anonymisierten Daten für eigene Zwecke von SINOS oder der Übermittlung in anonymisierter Form jederzeit zu widersprechen. Außerdem ist der Kunde berechtigt, Auskunft über alle von SINOS gespeicherten Daten zu beantragen, sowie eine Berichtigung oder bei unzulässiger Speicherung der Daten eine Löschung zu fordern. Der Datenschutzbeauftragte von SINOS ist unter pp@sinos.de zu erreichen. Weiterhin steht dem Kunden ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

9. Sollten aufgrund einer datenschutzrechtlich unzulässigen Nutzung des SINOS Systems durch den Kunden oder dessen Mitarbeiter, Beauftragte, Geschäftspartner oder Teilnehmer Ansprüche gegenüber SINOS geltend gemacht werden, stellt der Kunde SINOS von solchen Ansprüchen frei. Der Freistellungsanspruch umfasst auch die Kosten für behördliche oder sonstige Verfahren, sofern diese ihre Ursache nicht in einem eigenen Fehlverhalten von SINOS haben.

§15 Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen

1. Die Mindestvertragslaufzeit der SINOS Software Service- und Nutzungsgebühren beträgt 12 Monate und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Vertragsende ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern keine Kündigung ausgesprochen wurde. Eine abweichende Vertragslaufzeit, z. B. 24 Monate oder 36 Monate muss schriftlich vereinbart werden.

2. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende bzw. Verlängerungszeitpunkt ordentlich zu kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

3. Das Recht auf außerordentliche Kündigung besteht insbesondere dann
– wenn der Kunde wiederholt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und trotz Mahnung und Zahlungsaufforderung seine Rechnungen nicht begleicht
– wenn Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wurde
– wenn Dritte in die aus diesem Vertrag resultierenden Rechte die Zwangsvollstreckung betreiben
– wenn sich auf Seiten des Kunden wesentliche Veränderungen der Gesellschafter- oder Eigentumsverhältnisse ergeben
– wenn SINOS eine unrechtmäßige Nutzung der Software bekannt wird.

4. SINOS steht ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht auch für den Fall zu, dass ein Zulieferer, aus welchen Gründen auch immer, die weitere Lieferung von Daten einstellt, sodass aufgrund erheblicher Änderungen der Bezugskonditionen des Zulieferers der bestehende Vertrag zu den

vereinbarten Konditionen nicht mehr wirtschaftlich durchgeführt werden kann. Dies gilt auch, wenn der Zulieferer die Nutzung der Daten in der hier vertragsgegenständlichen Weise als unzulässig ansieht.

5. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

§16 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts (Kollisionsrechts). Das UN-Kaufrecht (CISG), sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach Ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung. SINOS hat im Rechtsstreit die Wahl, das im Kundenland geltende Recht zugrunde zu legen.

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch nach dessen Beendigung, ist Regensburg, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist. Dieser Gerichtsstand ist für alle Klagen gegen den Anbieter ausschließlich,
für Klagen von SINOS gegen Kunden gilt er wahlweise neben anderen gesetzlichen Gerichtsständen.

3. Für Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Kunden gelten die vorliegenden in der deutschen Sprache abgefassten AGB´s in gleicher Weise. Die ausländischen Kunden übersandte Übersetzung in englischer Sprache soll zum besseren Verständnis des Kunden dienen. Im Falle eines Auslegungsstreites hat stets die deutsche Fassung Vorrang.

4. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt.