Mobilitätspaket I

Was ändert sich für Sie

Das Wichtigste in Bezug auf den intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Version

Im Zuge des Mobilitätspakets Teil I wurden auch die Weichen für die künftige Nutzung des intelligenten Fahrtenschreibers im grenzüberschreitenden Verkehr gestellt. Durch Einführung der zweiten Version des intelligenten Fahrtenschreibers, der in Zukunft auch Grenzüberfahrten sowie Be- und Entladungsorte speichert, soll unter anderem durch eine genauere Positionsbestimmung die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht und die Kontrollierbarkeit der Einhaltung verbindlicher Sozialstandards (Lenk- und Ruhezeiten, Arbeitszeitregelungen, Entsenderecht) sowie der Marktzugangsregelungen verbessert werden. Diesbezüglich wurde ein zeitlicher Ablauf vorgegeben, in dessen Rahmen die Umstellung auf den neuen Smarttacho der 2. Generation erfolgen muss und wer in welchem Rahmen davon betroffen ist.

Zeitlicher Ablauf

Die Implementierung der intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation erfolgt zeitlich gestaffelt:

Ab Spätsommer 2023
Neufahrzeuge sind ab Spätsommer 2023 mit einem Fahrtenschreiber der zweiten Generation auszustatten.

Bis Winter 2024
Fahrzeuge mit analogem oder digitalem Fahrtenschreiber, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, sind bis Winter 2024 mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Version nachzurüsten.

Bis Herbst 2025
Fahrzeuge mit intelligentem Fahrtenschreiber der ersten Version, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, sind bis Herbst 2025 mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Version nachzurüsten.